Den Mietendeckel ad acta legen

Eine politische Blamage, viele Nachteile für die Menschen und ein Warnsignal an die Bundespolitik: Beim Berliner Mietendeckel genügte dem Bundesverfassungsgericht die formelle Nichtigkeit. Sollte der Bund nach der Wahl eigene Regulierungen planen, wird er auch materiellrechtlich scheitern.

Von Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident

Rot-Rot-Grün hat sich blamiert, das ist die Quintessenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Das Statement, das die Karlsruher Richter am 15. April pünktlich um 9.30 Uhr veröffentlichten, hatte es in sich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.“ Klartext: Die Regelung ist nicht nur ab der Entscheidung unwirksam, sondern auch rückwirkend ungültig. Eingefrorene und gesenkte Mieten, ausgesprochene Bußgelder bei Nichteinhaltung des Gesetzes oder der aufgezwungenen Informationspflichten, der gewaltige Verwaltungsapparat zur Überprüfung von Höchstmieten, Beratungsstellen für Mieter, Härtefallüberprüfungen von Mietern und Eigentümern durch die Investitionsbank Berlin — alles für den Schredder. Man will nicht fragen, wie viel Geld und Zeit mit diesem verfassungswidrigen Gesetz verbrannt worden ist.

Doch ist das nun also ein Grund zur Freude? Mitnichten. Die Blamage der Berliner Regierung fand auf Kosten und zu Lasten der Menschen in der deutschen Hauptstadt statt. Investoren wurden verunsichert, mit Recht wurden Fragen nach der Verlässlichkeit und Planungssicherheit der deutschen Gesetzgebung laut, und Eigentümer verkauften eher leerwerdende Wohnungen, als sie wieder zu vermieten. Das so häufig angesprochene „juristische Neuland“, mit dem sich der Berliner Senat — und allem voran die inzwischen (aus steuerrechtlichen Gründen) zurückgetretene Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) — für das Gesetz stark gemacht hatte, war kein Neuland, sondern ein vorprogrammierter Holzweg. Die Leidtragenden, das wissen wir, waren die Menschen, die ein Wohnung suchten.

Nun aber haben die drei „linken“ Parteien just die weitere bundesweite Begrenzung von Mieten in ihre Wahlprogramme aufgenommen, frei nach dem Motto: Die Fehler, die man in Berlin gemacht hat, wiederholen wir jetzt in ganz Deutschland. Dabei bewirkt die weitere und zunehmend willkürliche Regulierung von Mietpreisen nur eines: Es werden weniger Wohnungen zur Miete angeboten und zugleich weniger Wohnungen gebaut. Gerade in den Metropolen mit angespannten Wohnungsmärkten würde also ein Mietendeckel das Gegenteil von dem bewirken, was erreicht werden soll, nämlich eine Ausweitung des Angebotes am Wohnungsmarkt. Denn die Lehren aus dem Mietendeckel gibt es schwarz auf weiß: Bei jeder frei werdenden Mietwohnung prüften Eigentümer den Verkauf an Eigennutzer. Das Angebot an Wohnraum war in allen Portalen seit der Einführung drastisch eingebrochen — und es bleibt abzuwarten, ob sich die Angebotszahlen wieder erholen, da die anderthalbjährige Zwangspause vielen gezeigt hat, dass sich mit dem Verkauf deutlich mehr Rendite erzielen lässt. Berechtigte Mitnahmeeffekte sind die Folge.

Und was ist mit dem Neubau? Der Berliner Senat hat immer mit Stolz behauptet, dass der Mietendeckel nur für Bestände mit einem Erstbezug bis 2013 gilt. Jüngere Wohngebäude und sämtliche Neubauten seien ausgenommen, die Immobilienwirtschaft hätte also weiter bauen können. Doch auch da hat die Politik die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der Mietendeckel hat Finanzierer und Kapitalgeber, Projektentwickler und Investoren gleichermaßen verunsichert, viele Unternehmen zogen Geld aus der Bundeshauptstadt ab und investieren inzwischen anderswo — in Deutschland wie im Ausland. Die Baugenehmigungszahlen bestätigen das leider abermals schwarz auf weiß: Bundesweit steigen die Baugenehmigungszahlen mit der logischen Folge, dass die Mieten stagnieren und der Wohnungsmarkt sich entspannt. Nur in Berlin, dem Land des Mietendeckels, sinken die Baugenehmigungszahlen Monat um Monat im Vergleich zum Vorjahr — und die Mieten steigen weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hat klug entschieden, als es den Berliner Mietendeckel kassierte. Dass es dieses Mal nur die formelle Verfassungswidrigkeit feststellen musste, sollte die Politik aber nicht als Freifahrtschein für Bundesregelungen verstehen. Im nächsten Schritt wird Karlsruhe auch materiellrechtlich entscheiden. Und dann wird es — wie so oft schon in den Beschlüssen des obersten deutschen Gerichtes festgehalten — heißen, dass es zwar ein Recht auf Planungssicherheit bei den Miethöhen gibt, aber nicht auf Mietabsenkungen oder willkürliche und von wirtschaftlichen Entwicklungen abgekoppelte Obergrenzen. Es wäre der Bundespolitik daher sehr anzuraten, das Thema Mietendeckel endgültig ad acta zu legen.

 

Foto: © BrianAJackson/Depositphotos.com

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